1. Aktuelles (Stand: 10.9.2024)
2. Unsere Praxis kurz zusammengefasst
3. Begriffe und Hinweise für Ihr Anliegen und Ihre Terminbuchung
1. Aktuelles
Wir sind mit unserer Netzseite umgezogen. Sie befindet sich nun im Wiederaufbau (mit WordPress).
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Am Donnerstag, dem 19.09.2024, findet keine Nachmittagssprechstunde statt.
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Am Tresen ist eine Lücke entstanden, die wir wieder schließen wollen – mit 25 bis 32 Stunden pro Woche.
Näheres finden Sie hier in unserem Stellenangebot
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2. Unsere Praxis kurz zusammengefasst
Sie finden uns: in der Nikolaistraße 47 im Hinterhaus,
zwischen Hbf. und Nikolaikirche, Nähe Brühl,
neben der Löwen-Apotheke
Die Ärztinnen: Dr. med. Meingard Staude
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Praxisinhaberin
Dr. med. Konstanze Schwiertz
Fachärztin für Allgemeinmedizin, angestellte Ärztin
Am Tresen: Frau Handschke, Herr Staude
Telefon: +49-341-99 3 88 100
– effektivster Weg der Patient-Tresen-Kommunikation
– Abruf des Anrufspeichers
während der nächsten Sprechzeit
– Ansage aktueller Informationen
Telefax: +49-341-99 3 88 101
– kommt elektronisch bei uns an
– Abruf während der nächsten Sprechzeit
E-Mail: Arzt@praxis-Staude.de
– nicht für Terminwünsche und eilige Rezeptwünsche
– Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung
– Bearbeitung kann mehrere Tage dauern
Sprechzeiten:
* nach Terminvereinbarung: Mo-Do 8-12 Uhr und Mi-Do 16-18 Uhr
* davon Blutentnahmen: Mo-Do 8-9 Uhr
* davon Infektsprechstunde: Mo-Do 9-10 Uhr
* Videosprechzeit: – nur für Sichtbares oder Beschreibbares
– Bestätigung erst nach Vorlage der Versicherungs-
karte pro Quartal oder eines Behandlungsscheines
– Bestätigung erst nach Mitteilung des Grundes
* Telefonsprechzeit: – hilfsweise nur dann, wenn Videotermin nicht funktioniert
– nur nach Vorlage der Versicherungskarte pro
Quartal oder eines Behandlungsscheines
– Krankschreibung nur bei Atemwegsinfekten
* Hausbesuche: nur im Pflegeheim
und in abgegrenztem Teil des Stadtgebietes
* Terminvereinbarung: online durch Selbstbuchung 7/24 oder
per Anruf oder am Tresen der Praxis
* Aufnahme von Neupatienten: – online Termin anfragen
– zeitgleich Anliegen per E-Mail mitteilen
– erst dann Terminbestätigung per E-Mail
Sprachen: – Deutsch
– Englisch in begrenztem Umfang
– Russisch nur nach Vereinbarung
3. Begriffe und Hinweise
für Ihr Anliegen & Ihre Terminbuchung
Sie benötigen eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung):
– Buchen Sie den Grund:
“Atemwegsinfekt” oder (andere) “Körperl. Beschwerden” oder “Seelische Beschwerden”.
– Buchen Sie nicht “Sonstige ärztliche Bescheinigung”
– Die AU-Bescheinigung schicken wir idR als e-AU an Ihre Krankenkasse. Sie informieren Ihren Arbeitgeber und dieser fragt sie dort ab. Papier bedrucken wir idR nicht mehr.
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Sie benötigen ERSTMALIG VON UNS ein Medikament, das Ihnen bisher durch eine andere Praxis oder noch nie verschrieben wurde:
– Buchen Sie den Grund – “Körperliche Beschwerden” oder “Seelische Beschwerden”.
– Buchen Sie nicht “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept”
Sie benötigen ein Medikament, das Ihnen MINDESTENS EINMAL in UNSERER Praxis verschrieben wurde:
– Buchen Sie “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept“
– Teilen Sie uns per Anruf, Fax oder E-Mail mit, was Sie benötigen
– Konnten wir Ihre Versicherungskarte in diesem Quartal schon einlesen?
Wenn ja: idR e-Rezept – mit Versicherungskarte in jeder Apotheke ohne Praxisbesuch.
– Sie haben 28 Tage Zeit, um das Rezept einzulösen (Ausnahme: BTM-Rezept – 7 Tage).
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Sie wünschen die erstmalige oder wiederholte Behandlung durch Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie:
– Das Papier heißt “Heilmittel-Verordnung”.
Es kann (derzeit noch) nicht elektronisch ausgestellt werden.
– Buchen Sie den Grund: “Körperliche Beschwerden”.
Die Ärztin entscheidet über Nutzen und Notwendigkeit der Verordnung,
bei Wunsch nach Fortsetzung nach Vorlage des Therapieberichtes.
– Buchen Sie nicht “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept”!
– Sie haben 28 Tage Zeit, um die Verordnung einlösen.
Sie wünschen die erstmalige oder wiederholte Verordnung von Hilfsmitteln
(Beispiel: Kompressionsstrümpfe):
– Das Papier heißt “Hilfsmittel-Verordnung”.
Es kann (derzeit noch) nicht elektronisch ausgestellt werden.
– Buchen Sie den Grund: “Körperliche Beschwerden”.
Die Ärztin beachtet Zulässigkeit der Verordnung und Ausführungsvarianten.
– Buchen Sie nicht “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept”!
Auch im Wiederholungsfall ist ein Termin mit der Ärztin erforderlich.
– Sie haben 28 Tage Zeit, um die Verordnung einlösen.
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Sie wünschen ERSTMALIG bzw. EINMALIG eine Überweisung zu einem spezialisierten Facharzt:
– Buchen Sie den Grund – “Körperliche Beschwerden” oder “Seelische Beschwerden”.
– Buchen Sie nicht “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept”!
Sie wünschen eine Überweisung zu einer spezialisierten Fachärztin, die wir Ihnen REGELMÄßIG, z. B. quartalsweise, halbjährlich, jährlich, ausstellen:
– Buchen Sie “Wiederholungs-Überweisung/-Rezept”
– Überweisungen können (derzeit noch) nicht elektronisch übermittelt werden.
– Sie haben bis Quartalsende Zeit,
um bei der Ärztin Ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren.
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Sie benötigen eine sonstige ärztliche Bescheinigung z. B. bezüglich Ihres Impfstatus’, Ihrer Eignung, Ihres Berufes, Ihrer Ernährung, Ihrer Wohnsituation o. ä., die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, weil es sich um eine Dienstleistung handelt:
– Prüfen Sie zuerst, ob eine der speziellen Terminarten auf Sie zutrifft:
“Kurtauglichkeits-Bescheinigung”, “Berufstauglichkeits-Untersuchung”,
“Führerschein-Untersuchung”, “Jugend-Arbeitsschutz-Untersuchung”.
– Wenn nein: Buchen Sie “Sonstige ärztliche Bescheinigung”
– Teilen Sie uns per Anruf, Fax oder E-Mail mit, was Sie wofür benötigen.
Erst danach bestätigen wir den Termin.
– In der Regel ist das eine Selbstzahlerleistung,
die Sie sofort in bar bezahlen (nicht mit ec-Karte!)
– Bescheinigungen zur Ausübung einer Risikosportart stellen wir nicht aus.
Wenden Sie sich dafür bitte an eine darauf spezialisierte Arztpraxis.
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Sie wollen Ihr Anliegen per Videosprechzeit vortragen:
– Sie sind unser Patient & Ihre Versicherungskarte haben wir in diesem Quartal eingelesen ODER Sie haben uns ersatzweise per E-Mail oder Fax einen Behandlungsschein Ihrer Krankenkasse (trägt bei jeder Kasse eine andere Bezeichnung, enthält den Gültigkeitszeitraum) geschickt.
– Sie beantragen online oder per Anruf die Videosprechzeit und teilen Ihr Anliegen
per E-Mail oder Anruf mit, das sichtbar oder beschreibbar sein muss.
Erst dann bestätigen wir den Termin und schieben ihn auf eine passende Uhrzeit.
– Das Bestätigungsmail enthält einen Link & die Uhrzeit. Spätestens zu dieser Uhrzeit
(besser 15 Minuten eher) drücken Sie auf den Link und warten ab (!) dieser Uhrzeit,
bis die Ärztin das virtuelle Wartezimmer betritt.
Das kann 60 und manchmal auch mehr Minuten dauern, wenn sich Akutfälle häufen oder andere Videotermine länger als geplant dauern..
– Sie haben keinen Anspruch auf Krankschreibung auf dem Fernwege.
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