Wer zahlt die Kosten ärztlicher Behandlungen?
* Wenn Sie gesetzlich versichert sind *
** Folgende Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse ganz oder teilweise **
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse den überwiegenden Anteil der Kosten, die für notwendige Untersuchungen zur Klärung Ihrer Beschwerden und zur Behandlung vorhandener Krankheiten anfallen.
Im Einzelfall müssen Sie Zuzahlungen leisten.
Kosten für Bescheinigungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur dann, wenn es sich um deren Vordrucke für die Bescheinigung handelt.
Bedingung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist, dass Sie uns eine gültige Versicherungskarte vorlegen. Wenn Sie uns diese nicht vorlegen können: Entweder zahlen Sie die Kosten selbst oder Ihre Krankenkasse schickt uns per Fax oder E-Mail eine Bescheinigung, dass Sie dort versichert sind (Behandlungsschein).
** Folgende Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse nicht **
Für alle darüber hinaus von Ihnen gewünschten Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen, Impfungen und Bescheinigungen stellen wir Ihnen die anfallenden Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Die Beträge liegen überwiegend zwischen 10 € und 70 €.
Beispiele für solche Selbstzahleraufträge sind:
- Reise-Impfberatung,
- Reise-Impfungen,
- Impfbescheinigungen,
- Atteste wie Prüfungsunfähigkeitsatteste und andere,
- Tauglichkeitsuntersuchungen,
- Blutuntersuchungen ohne Krankheit (sogenanntes großes oder kleines Blutbild),
- Erstberatungsgespräch vor einer Akupunktur,
- Akupunktur.
Wenn es die Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorsieht, können Sie einen Teil der durch Sie bezahlten Rechnungen, zum Beispiel für Reise-Impfungen, bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung an Sie einreichen.
** Wie Sie als gesetzlich Versicherte/r selbst bezahlen **
Sie bezahlen die Gebühr für Selbstzahleraufträge sofort in bar und erhalten eine Quittung. Bei uns ist Kartenzahlung nicht möglich.
* Wenn Sie privat versichert sind *
Wenn Sie privat versichert sind, beauftragen Sie uns mit Ihrer Beratung, Untersuchung und/oder Behandlung. Sie schulden uns die anfallenden Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Das ist unabhängig davon, welche Kosten Ihre Versicherung Ihnen erstattet. Je nach den Vertragsbedingungen entscheiden Sie selbst, welche Rechnungen Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.
** Wie Sie als privat Versicherte/r selbst bezahlen **
Wenn Sie sich erstmalig oder einmalig von uns beraten, untersuchen und/oder behandeln lassen, bezahlen Sie die Gebühren nach der GOÄ idR sofort in bar und erhalten eine Quittung. Bei uns ist Kartenzahlung nicht möglich.
Wenn Sie dauerhaft unser/e Patient/in sind, stellen wir Ihnen idR eine Rechnung aus und Sie überweisen die Gebühren anschließend an uns.
Stand: 17.08.2024